Rechtsforschung

Die TNS Infratest Rechtsforschung ist vorrangig auf folgenden Arbeitsfeldern tätig: Der Empirischen Rechtsforschung und der Rechtstatsachenforschung.

Empirische Rechtsforschung

Im gewerblichen Rechtsschutz kommt es bei den unterschiedlichsten Fragestellungen auf die Auffassung und das Verständnis der jeweils maßgeblichen Verkehrskreise an, sei es der Bevölkerung bzw. daraus rekrutierter Teilgruppen, sei es von Fachkreisen. Als Sachverständige für demoskopische Rechtsforschung ermitteln wir die jeweilige Verkehrsauffassung im Rahmen von Umfragen (Mehrthemenumfragen oder Spezialbefragungen) und erstellen rechtsdemoskopische Gutachten insbesondere im Marken-, Wettbewerbs- und Kartellrecht. Diese können als Beweismittel – auch vor Gericht – vorgelegt werden. Außerdem fertigen wir auf diesen Gebieten gutachterliche Stellungnahmen. Unsere Auftraggeber sind vorrangig nationale und internationale Wirtschaftsunternehmen / Verbände bzw. deren Rechtsanwälte sowie Gerichte, nationale, ausländische und internationale Patent- und Markenämter.

1. Markenrecht

Im Markenrecht geht es vorrangig um Untersuchungen zur Verkehrsdurchsetzung und – bei Benutzungsmarken – zur Verkehrsgeltung einzelner Markennamen, Wort- / Bildzeichen, Farben oder Gestaltungen / Aufmachungen u. ä.. Diese betreffen sämtliche Gebiete, sei es im Konsumgüterbereich, auf dem Gebiet der Telekommunikation, der Fahrzeugindustrie, sei es auf dem Tabakmarkt, bei Finanzdienstleistungen, im Industriegüter-, Gesundheits- oder Lebensmittelbereich u. v. m. Bei den Verkehrsumfragen wird eruiert, ob das jeweilige Zeichen in ausreichendem Umfang bekannt ist und Kennzeichnungskraft besitzt oder ob es als „rein beschreibend“, „generisch“ oder evtl. auch nur als Zierde verstanden wird und damit NICHT als Unternehmens-Kennzeichen.

Derartige Erhebungen werden für Eintragungen z. B. beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante benötigt, wenn zunächst Eintragungshindernisse entgegenstehen, aber auch – umgekehrt – um Löschungsanträge zu untermauern bzw. Löschungsbegehren zu begegnen. Verkehrsdurchsetzungsgutachten können auch im Zusammenhang mit der monetären Bewertung von Marken herangezogen werden. Im Übrigen ist mitunter zu untersuchen, ob Verbraucher einer unmittelbaren oder mittelbaren Verwechslung von Zeichen unterliegen. Auch Fragen zur „Bekannten Marke“ spielen eine Rolle.

2. Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht stehen Umfragen zur Ermittlung von Assoziationen zu bestimmten Produktaufmachungen, Werbegestaltungen, Werbespots, Herkunftsangaben oder Spitzenstellungsberühmungen im Vordergrund. Diese ermitteln, ob die (potentiellen) Verbraucher z. B. im Hinblick auf bestimmte Produkteigenschaften oder die betriebliche oder geographische Herkunft von Waren irregeführt werden oder ob der Verkehr zu tatsächlichen Verwechslungen mit bereits auf dem Markt befindlichen Produkten der Konkurrenz veranlasst wird. Die Erhebungen erfolgen nicht nur im Rahmen gerichtlicher und außergerichtlicher Auseinandersetzungen, sondern z. T. bereits im Stadium der Produktentwicklung, wenn ein geplantes Produkt bzw. eine Werbung dafür vorab (auch) unter rechtsrelevanten Aspekten bei den zukünftigen Adressaten getestet wird. Das Anwendungsspektrum ist ähnlich breit gefächert wie im Markenrecht.

3. Kartellrecht

Im Kartellrecht geht es im Wesentlichen um Studien im Zusammenhang mit missbräuchlicher Ausnutzung marktbeherrschender Stellungen, um die Definition relevanter Märkte oder um die Ermittlung dessen, was als Substitutionsprodukt für eine bestimmte Ware zur Verfügung steht und als solches akzeptiert wird.

Rechtstatsachenforschung

Die Rechtstatsachenforschung ist breit gefächert und umfasst Forschungsaktivitäten wie z. B. die historische Aufarbeitung einzelner Rechtsentwicklungen oder Recherchen im Vorfeld des Erlasses neuer oder zu ändernder Gesetze, um die zu erwartenden Kosten auf „rechtstatsächlich“ fundierter und statistisch gesicherter Basis hochrechnen zu können. Ferner geht es um Studien zur Evaluation von Gesetzen oder zur Überprüfung von Auswirkungen einheitlich formulierter, aber unterschiedlich angewendeter Verwaltungsbestimmungen. Außerdem können (rechtsvergleichende) Fragestellungen tangiert sein, z. B. wenn es um die Auswirkungen europäischer Richtlinien auf nationale Gesetzgebungen geht. So kann die Rechtstatsachenforschung – als rechtspolitisches Instrument – sowohl für die Legislative als auch die Exekutive oder Judikative von Bedeutung sein.

Daneben steht Grundlagenforschung auf diesem Gebiet, die dazu dient, allgemeines Wissen über Rechtsetzung, Rechtsanwendung, Rechtsdurchsetzung, Rechtsakzeptanz und Rechtsentwicklungen zu gewinnen. Sie analysiert, z. T. gemeinsam mit der Rechtssoziologie, inwieweit Zustände in Recht und Gesellschaft voneinander abhängen, sich gegenseitig beeinflussen und einem rechtlichsozialen Wandel unterliegen. Die Forschungsfelder erstrecken sich auf alle Gebiete des Rechts, vom Zivil- über das Strafrecht bis hin zum Öffentlichen Recht.

Eine besondere Stellung nimmt das Urheberrecht ein. Denn beim 2. Korb der Urheberrechtsreform 2008 wurde festlegt, dass die Vergütungshöhe für Vervielfältigungsgeräte, mit denen urheberrechtsrelevante Kopien getätigt werden (können), auf Basis der tatsächlichen Nutzung der einzelnen Reprographiegeräte, PCs, Handys oder anderen Speichermedien zu bemessen ist. Derartige Studien werden nicht nur von Unternehmen / Verbänden beauftragt, sondern z. T. auch von der Schiedsstelle beim DPMA, die für Streitigkeiten in diesem Zusammenhang zuständig ist.

Unsere Kunden sind hier insbesondere Bundes- bzw. Landesministerien, Berufs- und Standesverbände, Verwertungsgesellschaften, Schiedsstellen und andere Interessengruppen, aber auch Wirtschaftsunternehmen, die Rechtswissenschaft selbst sowie internationale Organisationen.

Kontakt

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  • Dr. iur. Almut Pflüger
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